Wer ein Haus baut oder kauft, möchte sich gegen Schäden am Haus absichern. Deswegen wird die Immobilie versichert.
Wenn das Haus nicht nur mit Eigenkapital bezahlt wird, sondern Fremdkapital benötigt wird, hat auch die Bank Interesse an einer guten Versicherung der Immobilie. Die Wohngebäudeversicherung soll den Bauherren bzw. den Käufer vor elementaren Schäden (Sturm, Leitungswasser, Feuer) schätzen. Bei dieser Versicherung ist nur die Immobilie, nicht aber der darin enthaltene Hausrat, versichert. Zunächst wird der Wert der Immobilie ermittelt. Dies geschieht mit Hilfe des sogenannten gleitenden Neuwertfaktors. Dabei kann der tatsächlich zu erzielende Wert beim Kauf bzw. Verkauf eines Hauses erheblich von diesem rechnerischen Wert abweichen. Er dient der Versicherung als Anhaltspunkt zur Beitragsberechnung für die Gebäudeversicherung.
Aber nicht nur die Wohngebäudeversicherung dient der Absicherung des Hausbesitzers. Viele vorsichtigen Hausbesitzer schätzen auch ihre Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände im Haus durch den Abschluss einer Versicherung. Dies geschieht in Form einer Hausratsversicherung, deren Abschluss auch bei einem gemieteten Haus oder einer Mietwohnung sinnvoll sein kann. Durch die Hausratsversicherung schützt man nicht nur den Wert der Haushaltsgegenstände, sondern es werden auch die angemessenen Aufräumkosten erstattet, die bei einem eingetretenen Schaden entstehen. So ist der Hausbesitzer auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise bei einem Einbruch in die Immobilie nicht nur Hausrat entwendet wird, sondern auch die Wohnung verwüstet wird. Zu den versicherten Gefahren im Rahmen der Hausratsversicherung zählen aber nicht nur Vandalismus oder Einbruch in das Haus. Wenn der Hausrat durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer beschädigt wird, kommt die Versicherung ebenfalls zum Tragen. Im Rahmen der meisten Hausratsversicherungen ist es praktischerweise auch möglich, die Fahrräder / das Fahrrad gegen Diebstahl mitzuversichern.